Die Norm ASTM A537 bezieht sich auf Druckbehälterplatten, Material aus wärmebehandeltem Kohlenstoff-Mangan-Siliziumstahl. Basierend auf unterschiedlicher Festigkeit und Wärmebehandlung reicht es in die Klassen 1, 2 und 3.
Die maximale Dicke gemäß ASTM A537 Klasse 1 beträgt 100 mm [4 Zoll] und 150 mm [6 Zoll] für Klasse 2 und Klasse 3.
Die Norm ASTM A537 bezieht sich auf Druckbehälterplatten, Material aus wärmebehandeltem Kohlenstoff-Mangan-Siliziumstahl. Basierend auf unterschiedlicher Festigkeit und Wärmebehandlung reicht es in die Klassen 1, 2 und 3.
Die maximale Dicke gemäß ASTM A537 Klasse 1 beträgt 100 mm [4 Zoll] und 150 mm [6 Zoll] für Klasse 2 und Klasse 3.
Referenzierte Dokumente
ASTM-Standards:
A20/A20M: Spezifikation für allgemeine Anforderungen an Druckbehälterplatten
A435/A435: Für die Ultraschalluntersuchung mit geradem Strahl von Stahlplatten
A577/A577M: Zur Ultraschall-Winkelstrahlprüfung von Stahlplatten
A578/A578M: Zur Ultraschalluntersuchung mit geradem Strahl von gewalzten Stahlplatten für spezielle Anwendungen
Herstellungshinweise:
Stahlplatten gemäß ASTM A537 Klasse 1, 2 und 3 müssen aus beruhigtem Stahl sein und die Anforderungen an die feine austenitische Korngröße der Spezifikation A20/A20M erfüllen.
Wärmebehandlungsmethoden
Alle Platten gemäß ASTM A537 müssen wie folgt wärmebehandelt werden:
Platten der Klasse 1 nach ASTM A537 müssen normalisiert sein.
Bleche der Klassen 2 und 3 müssen vergütet werden. Die Anlasstemperatur für Platten der Klasse 2 darf nicht weniger als 1100 Grad F [595 Grad] und nicht weniger als 1150 Grad F [620 Grad] für Platten der Klasse 3 betragen.
Chemische Anforderungen gemäß ASTM A537 Klasse 1, 2 und 3
Der Stahl muss den in Tabelle 1 aufgeführten chemischen Anforderungen entsprechen, sofern er nicht anderweitig gemäß der Zusatzanforderung S17, Vakuum-kohlenstoffdesoxidierter Stahl, in Spezifikation A20/A20M geändert wird.
Tabelle 1:
|
Element |
Wärmeanalyse |
Produktanalyse |
|---|---|---|
|
Kohlenstoff, maxA |
0.24 |
|
|
Mangan (Tk kleiner oder gleich 40 mm oder 1-1/2 Zoll) |
0.70-1.35 |
0.64-1.46 |
|
ManganB |
1.00-1.60 |
0.92-1.72 |
|
Phosphor, maxA |
0.025 |
|
|
Schwefel, maxA |
0.025 |
|
|
Silizium |
0.15-0.50 |
0.13-0.55 |
|
Kupfer, max |
0.35 |
0.38 |
|
Nickel, max |
0.25 |
0.28 |
|
Chrom, max |
0.25 |
0.29 |
|
Molybdän, max |
0.08 |
0.09 |
A: Gilt sowohl für die Wärme- als auch für die Produktanalyse.
B: Mangan kann bei der Hitzeanalyse 1,35 % überschreiten, bis zu einem Maximum von 1,60 %, und Nickel kann bei der Hitzeanalyse mehr als 0,25 % betragen, bis zu einem Maximum von 0,50 %, vorausgesetzt, dass die Kohlenstoffäquivalentdosis der Wärmeanalyse 0,57^ nicht überschreitet, wenn sie auf der folgenden Gleichung basiert:
CE=C + Mn/5 + (Cr+Mo+V)/5 + (Ni+Cu)/15
Wenn von dieser Option Gebrauch gemacht wird, dürfen die Mangan- und Nickelgehalte in der Produktanalyse den Gehalt in der Schmelzanalyse um nicht mehr als {{0}},12 % bzw. 0,03 % überschreiten.
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